Sitzung der Gemeindevertretung am 11.02.2016: Entscheidung für Schlossverkauf überlagert alles

Redebeitrag von Peter Zittier zum Beschluss über den Verkauf des Alten Schlosses Büdesheim
Die Argumente für oder gegen den Verkauf des alten Hofguts in Büdesheim sind auf den unterschiedlichsten Ebenen, leider nicht immer im demokratisch üblichen Stil ausgetauscht worden.
Nunmehr steht, nach mittlerweile drei Jahren und immer wieder teilweise kreativen, teilweise aber auch wenig überzeugenden Pressemitteilungen, Emailbriefen, Änderungs-, Ergänzungs- und Dringlichkeitsanträgen eine Entscheidung bevor, an der unzählige Akteure beteiligt waren und so steht zu erwarten auch in Zukunft noch beteiligt sein werden.
Die dabei von allen Beteiligten aufgewendeten Zeiten, Sondersitzungen der parlamentarischen Gremien, unzählige Treffen der Hofgutbewahrer in öffentlicher Hand, Bürgerversammlungen; BI Gründung, Vereinsgründung, Unterschriftensammlungen, Anwaltskonsultationen, bis hin zu der Aufstellung einer Liste für die anstehende Kommunalwahl und vieles mehr zeugt auf jeden Fall davon, dass in Schöneck ein reger politischer Diskurs möglich ist.
Es muss aber an dieser Stelle erlaubt sein, die Frage zu stellen:
Hätten wir das nicht schneller, kostengünstiger  und weniger Porzellan zerbrechend haben können????
Ich denke ja!
Es gab hier im Gemeindeparlament eine Mehrheit, die den Verkauf des Alten Hofgutes an einen Investor als bestmögliche Variante favorisierte, um das alte Hofgut zu erhalten und zumindest auch in Teilen der Bevölkerung weiterhin Zugangsmöglichkeit zu gewährleisten.
Und es gab eine erst kleine, dann anwachsende Zahl von Menschen, die diesem Vorhaben skeptisch gegenüber standen und eine innerörtliche Entwicklung durch die angrenzende Bebauung ablehnten.
Unser Gemeinwesen und unsere Demokratie werden erst dadurch lebenswert, dass im Ringen um die bestmögliche Lösung diskutiert, gestritten und argumentiert wird und letztendlich Entscheidungen getroffen werden müssen.
Ein Kompromiss ist bei der anstehenden Entscheidung offensichtlich nicht möglich, deshalb gilt hier der Grundsatz:
Die politisch gewählten Vertreter müssen eine Entscheidung fällen. Dies wird heute geschehen. Die Gegner dieser Entscheidung haben die Möglichkeit, dagegen im Sinne der HGO § 8 b vorzugehen und ein Bürgerbegehren zu initiieren, wie sie ja auch schon angekündigt haben.
Diesen Weg, meine sehr verehrten Damen und Herren, hätten wir auch schon viel früher einschlagen können.
So bleibt zum Schluss festzuhalten:
Wir zollen ihren Bemühungen und ihren Aktivitäten bezüglich des Alten Hofguts unseren Respekt.
Das gleiche Erwarten wir allerdings auch von ihnen bezüglich unserer Entscheidung, das alte Hofgut zu veräußern und damit die finanziellen Unwägbarkeiten für die Gemeinde Schöneck, die die Sanierung und der weitere Betrieb des Gebäudes mit sich bringen, auszuschließen.
Inwieweit diese Entscheidung dann von den Bürgerinnen und Bürgern revidiert wird bleibt abzuwarten.
Es gilt das gesprochene Wort

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