Erlass einer Baumschutzsatzung

Beschlussvorschlag:

Mit dem Ziel, Bäume wegen ihrer Schönheit, Seltenheit oder natürlichen Eigenart, ihrer Bedeutung für das Ortsbild, ihrer Schutzfunktion für das Kleinklima und die Luftreinhaltung sowie als Lebensraum für Tiere zu schützen und zu erhalten, wird der Gemeindevorstand beauftragt, einen Entwurf für eine Baumschutzsatzung vorzulegen, die den Schutz des Baumbestandes innerhalb der bebauten Ortsteile und der Bebauungspläne regelt.

Der Satzungsentwurf wird nach Vorlage durch den Gemeindevorstand zunächst im Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz beraten.


Begründung:

Immer wieder werden Anwohner aufgescheucht, wenn in vermeintlichen Hau-Ruck-Aktionen Bäume, die Jahrzehnte das Landschafts- und/oder Straßenbild geprägt haben, gefällt werden.

Nur eine Baumschutzsatzung kann diesem Eindruck von Willkür entgegenwirken, der zum Beispiel bei der  Rodung des Mühlwalds in Büdesheim im März diesen Jahres wieder einmal, diesmal zu recht, entstanden ist. Eine Baumschutzsatzung stellt klare Regeln auf und hätte dort den umfassenden Frevel an der Natur verhindern können.

Natürlich bewegt sich eine Baumschutzsatzung im Spannungsfeld zwischen den Schutzzielen einerseits und dem bürokratischen Aufwand andererseits. Dem wollen wir von Beginn an Rechnung tragen durch folgende Maßnahmen:

1.     Die Baumschutzsatzung muss von der Verwaltung nicht von Grund auf erarbeitet werden, sondern es soll ein Entwurf auf Basis einschlägiger Mustersatzungen, z.B. des Deutschen Städtetages (http://www.galk.de/projekte/akstb_musterbschs.html) vorgelegt werden. Somit hält sich der Aufwand zur Satzungserstellung in Grenzen.

2.     Die o.g. Mustersatzung enthält bereits Parameter wie Stammumfänge oder Ausnahmeregelungen, die von der Kommunalpolitik gesetzt werden können, um den administrativen Aufwand zur Durchsetzung der Satzung im Rahmen zu halten, indem zu „kleinteilige“ Regelungen erst gar nicht aufgestellt werden müssen. Ohne dass wir uns zwingend diesen Vorgaben anschließen. Natürlich haben wir auch eigenen Gestaltungsspielraum.

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