Brücke und Bahnübergang Thylmann-Mühle: Noch eine Ehrenrunde im Ausschuss

Beschlussvorschlag „Gesamtkonzept Zugang Nidderschleife“:

Die Gemeindevertretung beschließt zum Komplex Zugang Nidderschleife folgendes und beauftragt den Gemeindevorstand mit der Umsetzung:

1.    Brücke

a.    Die Brücke wird nicht ersetzt oder in Stand gesetzt.

b.    Die Brücke bleibt in ihrem jetzigen Zustand erhalten, solange sie für Fußgänger oder Radfahrer gefahrlos passierbar ist.

2.    Bahnübergang

a.    Der Bahnübergang wird geschlossen

b.    Der Gemeindevorstand initiiert eine Änderung des aktuellen Plans zu einer Neu-Beschrankung des Bahnübergangs.

c.     Der Gemeindevorstand tritt in Verhandlungen mit der Bahn ein mit dem Ziel, eine faire Verteilung der durch die Nicht-Beschrankung des Bahnübergangs ersparten Kosten von 300 bis 400 T€ zu erreichen.

3.    Furt: Eine Furt wird nicht errichtet, und alle diesbezüglichen Planungen werden gestoppt.

4.    Alternative Unterstützung der Landwirtschaft

a.    Der Gemeindevorstand prüft, ob und ggf. unter welchen Bedingungen es rechtlich zulässig ist, die betroffenen Landwirte mit in Summe einmalig 10 T€ bei der Anpassung an die geänderten Umstände zu unterstützen.

b.    Der Gemeindevorstand prüft, zu welchen Kosten eine Verbesserung der Zuwegung von der B521 her hergestellt werden kann, die neben den Landwirten auch Radfahrern oder Nutzern des Schöneck-Rundwegs zu Gute kommen.

Begründung:

Wesentliche Ergebnisse der durch den Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen vom 11.02.2016 initiierten Prüfungen des Gemeindevorstands sind:

1.    Eine Reparatur der Brücke nach heutigem Stand der zulässigen Technik ist nicht möglich, vielmehr müsste die Brücke durch eine neue Brücke für ca. 415 T€ ersetzt werden.

2.    Die alternative Errichtung einer Furt in Verlängerung des Feldwegs, der am Oberdorfelder Ortseingang liegenden Bahnübergang ansetzt, würde ca. 100 T€ kosten.

3.    Seitens der Deutschen Bahn gibt es konkrete Planungen, in den nächsten ein bis zwei Jahren den Bahnübergang an der Thylmann-Mühle zu beschranken, wodurch das Hupen der Züge obsolet würde. Die Kosten dafür beliefen sich in Summe auf 300 bis 400 T€, die zu je einem Drittel von der Bahn, dem Eisenbahnbundesamt und der Gemeinde Schöneck zu tragen wären.

4.    Verpflichtungen zu einer Entschädigung von Landwirten bestehen nicht.  

Zu den von Bündnis 90 / Die Grünen vorgeschlagenen Entscheidungspunkten im Einzelnen:

1.    Brücke: Da eine Reparatur nicht möglich und eine Ersetzung nicht wirtschaftlich ist, soll der Status Quo solange möglich aufrechterhalten werden. Immerhin kann dann die Brücke fußläuferisch von Oberdorfelden her noch für einen Rundweg in Verbindung mit der Brücke am Sportplatz genutzt werden.

2.    Bahnübergang: Um die Lärmbelästigung durch das Hupen der Züge zu unterbinden, wie von Bündnis 90 / Die Grünen angestrebt, ist entweder die Beschrankung oder die Stilllegung des Bahnübergangs notwendig. Eine Beschrankung für 300 bis 400 T€ ist bei nur eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit der Brücke nicht wirtschaftlich. Unbestreitbarer Haupt-Gewinner einer Stilllegung ist aber die Deutsche Bahn, da sie sich die Einmalinvestition und die Folgekosten für den Betrieb des beschrankten Bahnübergangs sparen kann. Die Gemeinde Schöneck hat dagegen neben der Ersparnis der Einmalinvestition auch Einschränkungen für ihre Bürger in Kauf zu nehmen, da der Weg nicht mehr für Spaziergänger nutzbar ist. Insofern sollte die Deutsche Bahn einen Teil ihres Nutzens an die Gemeinde abtreten. Diese Mittel könnten unmittelbar für kompensierende Maßnahmen (siehe Punkt 4 verwendet werden).

3.    Furt: Die Furt ist zwar im Vergleich zu einem Brückenersatz ein kreativer Ansatz und deutlich kostengünstiger als ein solcher. Sie käme aber ausschließlich den beiden in der Nidderschleife wirtschaftenden Landwirten zu Gute, für die spazierengehenden Bürger ist sie nicht nutzbar. Die Subvention zweier Unternehmer mit 100 T€ kann sich die Gemeinde trotz verbesserter Haushaltslage aber nach wie vor nicht leisten. Die verbesserte Haushaltslage wurde schließlich nur deshalb erreicht, weil die Bürger erheblich belastet wurden, beispielsweise durch die Grundsteuererhöhung um 200 Prozentpunkte. Insofern fühlen wir uns nach wie vor verpflichtet, sorgsam mit den Mitteln umzugehen.

4.    Alternative Unterstützung der Landwirtschaft: Natürlich ist auch Bündnis 90 / Die Grünen bewusst, dass die defekte Brücke zu Einschränkungen und Umwegen für die Landwirte führt. Deshalb wären wir bereit, entweder eine Lösung zu unterstützen, die für andere Personenkreise, wie z.B. Spaziergänger, ebenfalls nutzbar ist. Alternativ wären wir – sofern zulässig - bereit, eine einmalige Subvention in Höhe von 10 T€ zu leisten, mit der sich die Landwirte auf die veränderten Bedingungen einstellen können. Eine mögliche Anpassung könnte die extensivere Bewirtschaftung der Felder oder Wiesen sein, z.B. zwei Mahden pro Jahr statt bisher drei Mahden. Eine andere Anpassung könnte eine Neuordnung der Bewirtschaftung sein, z.B. so dass künftig Büdesheimer Landwirte die Wiesen übernehmen und alle Arbeitsgänge von Büdesheim aus mit kürzerer Anfahrt erledigen und erst das fertige Heu nach Kilianstädten ausliefern würden.

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