Infrastrukturmaßnahmen: Neuberatung wegen geänderter Rahmenbedingungen

Beschlussvorschlag:

Folgende beschlossene Infrastrukturmaßnahmen werden bis auf weiteres vom Gemeindevorstand nicht vollzogen oder vorbereitet, sondern werden der Gemeindevertretung erneut zur Beratung vorgelegt. Im Einzelnen sind dies

1.     Umnutzung der Liegenschaft ehemaliger Nahkauf in Büdesheim, Grundstück Mühlstraße 3 als Gemeinschaftsunterkunft für maximal 50 Personen als Entlastung für die Nidder-Halle und Übergangslösung (Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.02.2016, TOP 11 „Schönecker Konzept zur Unterbringung von Asylbewerbern“, Ziffer 3).

2.     Neubebauung des Grundstückes (siehe Bebauungskonzept / Modell Christophorus eG, als Vermieter) als Gemeinschaftsunterkunft, Kilianstädter Straße, Flur 1, Flurstück 826/7und 827, 6.075 qm groß, mit 6 Wohnhäusern in Massivbauweise mit je 6 Wohneinheiten für ca. 200 Personen (Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.02.2016, TOP 11 „Schönecker Konzept zur Unterbringung von Asylbewerbern“, Ziffer 2).

3.     Haushaltsplanposition I446424001 U3 Waldstr. Neubau (2016: 270.000,00 €, 2017: 1.380.000,00 €)

Die bereits erworbene Liegenschaft ehemaliger Nahkauf in Büdesheim, Grundstück Mühlstraße 3 wird bis zum Entscheid über die weitere Verwendung für interessierte Jugendliche zur Gestaltung mit Graffiti freigegeben.

Der Ortsbeirat Büdesheim wird beauftragt, unter breiter Beteiligung Büdesheimer Bürger, einen Ideenwettbewerb zu generieren, wie die Fläche optimal zum Nutzen verschiedener Bevölkerungsgruppen umfassend eingesetzt werden kann.

 
Begründung:

Durch die für die Flüchtenden schreckliche Abschottung der europäischen Grenzen hat sich auch für Schöneck eine neue Situation ergeben, da derzeit wenig weiterer Zuzug stattfinden kann. Darüber informierte die Bürgermeisterin in einer Informationsveranstaltung am 18.03.

Daraus folgt zu Punkt 1,

dass der ehemalige Nahkauf in Büdesheim derzeit nicht für Geflüchtete für  80.000,00 €, zuzügl. Betriebskosten für 15 Monate 22.500,00 € und Mietkosten für notwendige Dusch- und Sanitärcontainer 43.500,00 € inkl. Auf- Abbau, Transport zur Verfügung gestellt werden muss. Das Areal unmittelbar dauerhaft einer anderen Nutzung zuzuführen, macht aktuell noch keinen Sinn, da die Änderung der globalen Flüchtlingsströme noch nicht nachhaltig feststeht. Zwischennutzungen sind jedoch möglich. Da eine dauerhafte Nutzung des Areals ohne Abriss und Neubebauung nicht sinnvoll erscheint, kann zwischenzeitlich das Gebäude durch Graffiti-Kunst verschönert werden. Wir geben damit der Jugend Raum.

Zu Punkt 2

war bzgl. der Neubauten an der Kilianstädter Straße im Februar für die Unterbringung von Flüchtenden eine schnelle Entscheidung angezeigt, und um finanzieller Risiken zu minimieren war es richtig, auch schon eine Folgenutzung der Gebäude im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus ins Auge zu fassen. Es scheint jetzt jedoch die Nutzung für Geflüchtete gänzlich obsolet zu werden. Somit ergibt sich eine vollständig neue Situation mit finanziell anderen Parametern und ohne zeitlichen Druck. Es kann also sowohl die Frage des Standorts als auch die der Aufteilung neu diskutiert werden. Z.B. die von uns Grünen geforderte Aufteilung auf mehrere Standorte.

Zu Punkt 3,

für den gemäß Haushaltsplan beschlossenen Neubau einer U3-Betreuung in Kilianstädten, ergeben sich durch den Erwerb des Nahkaufs neue Alternativen, wenn auch wie ausgeführt nicht sofort. Aber zumindest besteht hier Potential, zum Beispiel das Nahkaufgelände für die Schulkinderbetreuung zu verwenden, verbunden mit Einbindung anderer Nutzergruppen, ggfs. unter Ausschöpfung eines der EU Förderprogramme. Der Hort-Bereich in der Kita Löwenzahn würde frei und könnte für die U3-Betreuung genutzt werden. Bei einer entsprechenden Kooperation mit der Schule und dem Main-Kinzig-Kreis werden dann zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.

 



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