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Beschluss:
Am Beginn jeder Sitzung bietet die Gemeindevertretung künftig den Bürgern die Möglichkeit, Fragen an das Gremium zu stellen. Die Bürgerfragestunde ist Bestandteil jeder öffentlichen Sitzung und ist immer der erste Tagesordnungspunkt. Dafür steht eine noch zu bestimmende Zeitdauer zur Verfügung. Das auf Schöneck abgestimmte Procedere wird im Ausschuss erarbeitet.
Begründung:
Bürgerfragestunden, im Rahmen der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, sind eine freiwillige Angelegenheit. Durch die Einrichtung besteht keine Pflicht zur Ausführung der Fragestunden. Aber: Wir klagen immer wieder über das mangelnde Interesse der Bürger am Parlamentsgeschehen. In der gesamten Bundesrepublik und auch in vielen Kommunen Hessens wird auf diese Art mehr Bürgernähe angeboten. Einwohner können zu drängenden Anliegen Fragen stellen und Stellung beziehen. Das Parlamentsgeschehen wird bürgernäher und interessanter.
Dieburg z.B. hat damit hervorragende Erfahrungen gemacht und wird die die im Kalenderjahr 2015 für ein Jahr probeweise eingeführte Bürger*innenfragestunde auch zukünftig abhalten. Dort sollen sich Fragen nicht auf die aktuelle Tagesordnung beziehen, um den Beratungen der Stadtverordnetenversammlung nicht vorzugreifen. Andernorts dagegen dürfen nur Fragen zu aktuell auf der Tagesordnung stehenden Themen gestellt werden. Mal können die Fragen mündlich gestellt werden, mal müssen sie bis spätestens zum Eintritt der Tagesordnung schriftlich vorliegen. Mal antwortet der Gemeindevorstand mal dürfen auch die Fraktionen befragt werden.
Bestimmt jedoch könnte dieses, für Schöneck noch im Ausschuss zu spezifizierende Instrument, das Interesse an Kommunalpolitik wieder wecken. Sicher kann es sein, dass diese Gelegenheit, sich öffentlich und auch vor den Ohren der Presse zu äußern, anfangs immer mal für falsch verstandene Nach-/Wahlpropaganda missbraucht wird. Aber bis zur nächsten Wahl ist es lange hin und das Beteiligungsinstrument wird sich sicher
einspielen. Lassen Sie es uns doch einfach einmal wagen.
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