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Die rot-schwarze Bundesregierung will bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen bringen. Wir unterstützen dieses Ziel und wollen die Elektromobilität vor Ort fördern. Zum einen sollen bei der Beschaffung gemeindeeigener Fahrzeuge - Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck vorausgesetzt - Elektroautos und E-Bikes bevorzugt werden. Der wichtigste Punkt eines von uns in die Gemeindevertretung eingebrachten Antrags, Regelungen für die notwendige Ladeinfrastruktur zu treffen, wurde jedoch von allen anderen Fraktionen abgelehnt - mit absurden Begründungen.
Zu unserer Pressemitteilung hier ...
Abstimmung:
Änderungsanträgen von CDU und FWG zur Streichung von Punkt 1 und zur weiteren Einschränkung von Punkt 2 unseres Beschlussvorschlags wurde mit 28 Ja-Stimmen (alle Stimmen von CDU, SPD, WAS, FWG und FDP) gegen 4 Stimmen (Grüne) zugestimmt. Der so geänderte Beschlussvorschlag (d.h. nur der abgeschwächte Punkt 2) wurde einstimmig angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Schöneck unterstützt die Ziele der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen, mit folgenden Maßnahmen:
1. Die Stellplatzsatzung der Gemeinde wird dahingehend ergänzt, dass ein Anteil von 25 Prozent der zu schaffenden Stellplätze mit einer Stromzuleitung für die Ladung von Elektrofahrzeugen versehen wird.
2. Bei der Beschaffung eigener Fahrzeuge prüft die Gemeinde Schöneck künftig die Eignung von Elektrofahrzeugen und E-Bikes für den vorgesehenen Einsatzzweck und beschafft diese bevorzugt. Die aktuellen Fördermaßnahmen sind auszuschöpfen.
Begründung:
Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein einer klimaverträglichen Verkehrspolitik. Die Bundesregierung hat dazu jüngst ein Förderprogramm beschlossen. Dieses muss von den Kommunen ergänzt werden, um geeignete Infrastrukturen zu schaffen und um als Vorbild die E-Mobilität in der Gemeinde voranzubringen.
Zu Punkt 1: Der primäre Ladeort für Elektrofahrzeuge dürfte wegen der nötigen Ladezeit in den meisten Fällen das Zuhause sein. Deshalb sollte dies bei Neubauten ab heute berücksichtigt werden. Gerade bei Mehrfamilienhäusern kann sich eine fehlende Stromzuleitung ansonsten als Grund für die Nicht-Anschaffung eines E-Fahrzeuges erweisen. Eine Nachrüstung kann zu teuer sein, wenn dafür Leitungen neu verlegt und ggf. Wege und Straßen aufgerissen werden müssen. Durch die in der Satzung bereits vorgesehene Rundungsregelungen wären Einfamilienhäuser von der Neu-Regelung nicht betroffen.
Zu Punkt 2: Gerade die kommunalen Mobilitätsbedürfnisse erscheinen durch ihren Schwerpunkt in der Gemarkung geeignet, E-mobil erfüllt zu werden, da die Reichweiten begrenzt sind und die Fahrzeuge jeden Abend an die Ladestation angeschlossen werden können.
Für Bündnis 90 / Die Grünen ist klar, dass Elektromobilität nur dann klimaverträglich ist, wenn der Strom dafür vollständig aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Die diesbezüglichen Weichenstellungen der Bundesregierung sind hierfür wenig hilfreich. In der Erwartung, dass hier von künftigen Regierungen Verbesserungen erfolgen, soll dennoch die Gemeinde Schöneck bereits heute ihren Beitrag leisten.
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