Beschlussvorschlag:
Die „Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Schöneck“ wird wie folgt geändert (Ergänzungen fett, Streichungen durchgestrichen):
§ 11 Anträge
(2) Anträge müssen begründet sein und eine klare für die Verwaltung ausführbare Anweisung enthalten. Beschlussvorschlag und Begründung sind voneinander zu trennen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller müssen bestimmen, ob der Antrag vor der Sitzung der Gemeindevertretung im zuständigen Ausschuss behandelt werden soll. Die Beratung findet in nur einem Ausschuss statt.
§ 30 Aufgaben der Ausschüsse, Federführung
(1) Sind Anträge an einen Ausschuss die Ausschüsse verwiesen, so bereiten diese für ihr Aufgabengebiet bereitet dieser die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor. Sie entwerfen Er entwirft hierzu einen entscheidungsreifen Beschlussvorschlag, der als Antrag im Sinne des § 11 der Geschäftsordnung anzusehen ist. Die Ausschussvorsitzenden oder dazu besonders bestimmte Mitglieder berichten der Gemeindevertretung mündlich in gedrängter Form über den Inhalt und das Ergebnis der Ausschussberatungen und die tragenden Gründe für den Beschlussvorschlag.
(2) Die Gemeindevertretung bestimmt einen Ausschuss als federführend, wenn sie Anträge an mehrere Ausschüsse verweist. Die beteiligten Ausschüsse übermitteln ihre schriftliche Stellungnahme in angemessener Frist an den federführenden Ausschuss, der diese in seinem Bericht mit vorträgt. Die Beratung findet in nur einem Ausschuss statt.
§ 32 Einladung, Öffentlichkeit, sinngemäß anzuwendende Vorschriften
(2) Die Sitzungen der Ausschüsse sind in der Regel öffentlich. § 16 gilt entsprechend. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten Einladungen zu den Ausschusssitzungen zur Kenntnis im vereinbarten Format (schriftlich oder per Mail). Alle weiteren Mitglieder der Gemeindevertretung, die nicht Mitglied des Ausschusses sind, erhalten die Einladungen per E-Mail.
Begründung:
Die Überweisung von Anträgen in mehrere Ausschüsse wurde bislang in der Regel so gehandhabt, dass gemeinsame Sitzungen der Ausschüsse abgehalten wurden. Es war mehrfach bereits festgestellt worden, dass dies nicht effizient ist und Ausschussvorsitzende haben dafür plädiert, die formale Beratung in nur einem Ausschuss vorzunehmen. Immerhin berät ansonsten bei gemeinsamen Sitzungen zweier Ausschüsse mit 18 Personen knapp die Hälfte der Gemeindevertretung. Pro Sitzung können zudem 160 € an Aufwandsentschädigungen eingespart werden. Die Teilnahme von interessierten und sachkundigen Gemeindevertretern, die nicht Mitglied des jeweiligen Ausschusses sind, ist unabhängig davon möglich und soll durch den Versand der Einladungen an alle Gemeindevertreter gestärkt werden.
"Das Kilian" im Bürgertreff, Richard-Wagner-Straße 5, Kilianstädten. Monatliches Treffen der Schönecker Grünen mit öffentlicher Fraktionssitzung. Alle Interessierten [...]
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