BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Schöneck

Teilplan Erneuerbare Energien des regionalen Flächennutzungsplans: Kompromiss zugestimmt

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Wir Grüne bedauern es sehr, dass nicht alle Standorte der bestehenden Schönecker Windkraftanlagen in die Vorrangflächen aufgenommen werden konnten. 3 fallen weg.

Die Konsequenz ist, dass diese Windkraftanlagen zwar zeitlich unbegrenzt betrieben werden können, dass sie aber nicht „repowered“ werden dürfen, d.h. z.B. in 20 Jahren durch dann sicherlich verfügbare, leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden können.

Unser Änderungsantrag aus der ersten Offenlegung hatte zwar eine Mehrheit hier in der Gemeindevertretung erhalten, scheiterte aber an der „Redaktion“ im Regionalverband.

Dabei wäre es so einfach gewesen, vorhandenen, akzeptierten Anlagen auch hinsichtlich des Standortes „Bestandschutz“ zu gewähren.

Schließlich haben die bestehenden Windkraftanlagen ja in der Praxis bewiesen, dass sie an diesen Standorten einerseits wirtschaftlich betrieben werden können und andererseits zu guter Letzt auf Akzeptanz der Schönecker Bürgerinnen und Bürger gestoßen sind. Denn nach der Inbetriebnahme der Anlagen hat sich erfreulicherweise gezeigt, dass all die zuvor geäußerten Befürchtungen nicht eingetreten sind.

Die Kriterien für die jetzigen Vorrangflächensind ein Partei- und Verbände-übergreifend Kompromiss,  um den notwendigen Ausbau der Windkraft im Einklang mit breiter Bürgerakzeptanz vorantreiben zu können.

Diese Kriterien sind nun in Gesetze und Verordnungen eingeflossen. Insofern werden wir das Ergebnis, auch wenn es in unserem Einzelfall nicht passt, akzeptieren.

Wir hätten uns allerdings ein Ergebnis gewünscht, wie in Schleswig-Holstein, dort können auch die alten Anlagen, die nicht in den neu festgelegten Grenzen liegen repowered werden.

Akzeptanz würde ich mir dann aber auch von anderen Parteien kreisweit erwarten, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU. Sie hatten bis 2010 hart gegen die ersten sieben Windkraftanlagen in Schöneck opponiert. Nach Fukushima und mit der Erkenntnis, dass die befürchteten Nebenwirkungen der Anlagen nicht eingetroffen waren, waren Sie 2011 – sicherlich hart mit sich ringend – über ihren Schatten gesprungen und hatten den beiden weiteren Anlagen zugestimmt.

Meine Bitte an Sie: Lassen Sie die CDU-Ortsverbände und Politiker im Osten unseres Main-Kinzig-Kreises, im Spessart, an Ihren Erkenntnissen teilhaben. Diese lassen sich leider immer noch gerne vor den Karren der fundamentalen Energiewendeopposition spannen. Laden Sie die Kolleginnen und Kollegen hierher nach Schöneck ein, erzählen Sie von Ihren Erfahrungen, werben Sie mit diesen für die im hessischen Energiegipfel erzielten Kompromisse. Vielleicht gelingt es Ihnen, im Kreis die Akzeptanz zu erreichen, die auch in Schöneck erreicht wurde. Denn schließlich wurden auch bei den Vorrangflächen im Spessart die vereinbarten Kriterien aus dem hessischen Energiegipfel angesetzt.

Die SPD scheint im Kreis hinsichtlich Klimaschutz bezüglich der Windkraft tatsächlich auf der richtigen Seite zu stehen. Dafür bedanke ich mich.

Bei den restlichen Fraktionen dort ist es zappenduster. Bei den einen kommt der Strom aus der Steckdose, und die anderen glauben nicht an den Zusammenhang zwischen CO2-Ausstoß und Klimawandel.

Die CDU schwankt und könnte in dem Fall das Zünglein an der Waage sein.

Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung: Nach aktueller Gesetzeslage ist die heutige Entscheidung möglicherweise ohne Relevanz für Schöneck. Denn mit dem von der jetzigen Bundesregierung verhängten Ausbaudeckel für die Windkraft an Land werden die hiesigen Standorte in den Ausschreibungen, die ja nur einen stark begrenzten Zubau vorsehen (2.800 MW pro Jahr ggü. ca. 4.600 MW in 2016) vermutlich nicht zum Zug kommen. Aber das Gute an vom Mensch gemachten Gesetzen ist, dass sie vom Menschen auch wieder geändert werden können.

Und die Hoffnung besteht, dass dann für Windkraftanlagen mit bisher noch nicht bekannter Technik Gesetze entsprechend angepasst werden.

(Redebeitrag von Dr. Barbara Neuer-Markmann)



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