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Beschluss:
Der Ortsbeirat erhält Rederecht in der Gemeindevertretung für alle den jeweiligen Ortsteil
betreffenden Belange. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Schöneck wird dahingehend
geändert.
Begründung:
Seit der HGO-Novellierung 1971 werden die Ortsbeiratsmitglieder als kommunale Mandatsträger unmittelbar von den Bürgern des Ortsteils gewählt, und zwar parallel zur Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung und Kreistag bei den Kommunalwahlen. Sie sind damit kein Hilfsorgan irgendeines anderen Organs, sondern ein HGO-Organ. Der Ortsbeirat vermittelt zwischen Verwaltung und Politik – einerseits – und den Bürgern und Vereinen – andererseits, er sorgt per se für mehr Bürgerbeteiligung, weil die Ortsbeiratsmitglieder in der Regel näher „beim Volk“ sind. Absolut notwendig dafür ist, dass der Ortsbeirat auch aktiv mitgestalten kann. Ortsbeiräte dürfen nicht nur auf Reaktion beschränkt sein, immer mal wenn die Gemeindevertreter es für notwendig erachten wird ein Thema überwiesen, sondern er muss auch initiieren dürfen und eigene Ideen einbringen können.
In der HGO festgeschrieben ist: Der Ortsbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er „bittet“ quasi den Magistrat oder die Stadtverordnetenversammlung, das eine zu tun oder das andere zu unterlassen. Das tun unsere Ortsbeiräte auch. Sie richten ihre Anträge selbständig an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung und bitten diesen selbige auf die Tagesordnung zu setzen.
Aber dann ist er darauf angewiesen dass der Vertreter eine Fraktion den Antrag begründet, wie bei einem
unmündigen Kind. Er ist dazu nicht berechtigt. Kein Wunder, dass daher oft Fraktionsmitglieder in Personalunion auch als Ortsbeiratsmitglieder fungieren. Für den Ort und eine breite Bürgerbeteiligung ist es sicher besser, engagierte Bürger, nicht unbedingt parteigebundene in dieses Gremium zu wählen.
Damit das künftig besser möglich ist und auch für eher unabhängige Ortansässige attraktiv, ist es notwendig, dass die Ortsbeiräte den Interessen ihres Ortsteils auch persönlich Ausdruck verleihen können. In diesem Sinne bitte ich um Änderung unserer Geschäftsordnung und die Überweisung in den H+F.
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