30.06.24 –
Es kommt scheinbar sperrig daher: „In den Teilhaushalten sollen nach den örtlichen Steuerungsbedürfnissen für die wesentlichen Produkte außerdem Leistungsziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung angegeben werden.“ So steht es in § 4 Abs. 2 GemHVO. Es war daher eine gute Initiative der Gemeindeverwaltung, eine Vorlage einzubringen, die diese Vorgabe mit den 17 Nachhaltigkeitszielen der UN verknüpft. Der eingebrachte Entwurf wurde maßgeblich von einer engagierten Auszubildenden mit entwickelt. Nach der initialen Vorstellung im Februar wurde in einer zweiten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HuF) im Mai verabredet, für eine weitere HuF-Sitzung im September seitens der Fraktionen etwaige Änderungswünsche per Antrag einzubringen. Darauf wollen wir uns in unserer offenen Fraktionssitzung am kommenden Mittwoch vorbereiten und laden dazu ein, euren Input zu geben.
Hintergrundinformationen:
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