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Dank der Zustimmung von SPD, WAS und FWG (danke!) erhielt die Resolution „Mehr Selbstbestimmung für die Gemeinden im Verkehrsrecht“ eine Mehrheit. Damit kann der Druck auf die Blockierer im laufenden Gesetzgebungsverfahren erhöht werden. Schönecks CDU und FDP lassen unsere Kommune lieber weiter vom Straßenverkehrsgesetz gängeln.
Auch in Sachen PV-Anlage auf der Kläranlage gab es einen Erfolg. Für den Haushalt 2023 hatten wir über einen Antrag Mittel dafür beantragt. Nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit (Amortisationszeit 5-10 Jahre!) wurde nun der Sperrvermerk aufgehoben und die Umsetzung kann beginnen.
(Noch) nicht erfolgreich waren wir mit der Umstellung der Kita-Gebühren auf ein stufenlos einkommensabhängiges Gebührenmodell. Die Erhöhung der Gebühren im aktuellen Stufenmodell wurde gegen unsere Stimmen beschlossen, obwohl Fraktionschef Wolfgang Seifried an einem Beispiel die Ungerechtigkeit vorrechnete.
Einstimmig wurde die Resolution für eine Änderung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes angenommen. Der teo in Oberdorfelden soll dadurch auch sonntags wieder öffnen können. Beim Biegen der Wahrheit erwischt wurde dabei die Bürgermeisterkandidatin der CDU.
Hintergrundinformationen, unsere Anträge und Reden im Wortlaut sowie was sonst noch geschah:
Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem der Gemeinde hier …
1. Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“: Mehr Selbstbestimmung für die Gemeinden im Verkehrsrecht
2. PV-Anlage auf der Kläranlage
3. Kita-Gebührenerhöhung
Obwohl der (Prüf-)Antrag zur Umstellung auf ein stufenloses, einkommensabhängiges Gebührenmodell sich aufgrund von Verfahrenströdeleien noch im Geschäftsgang der Gemeindevertretung befindet und obwohl Fraktionschef Seifried anhand eines Beispiels die Ungerechtigkeit des jetzigen Modells aufzeigte, wurde eine Gebührenerhöhung auf dieser Basis beschlossen.
Das nachfolgende Beispiel zeigt am Beispiel einer Alleinerziehenden mit einem Kind die Ungerechtigkeit durch das aktuelle Stufenmodell (nach Gebührenerhöhung) auf. Es kann sehr teuer sein, einen Euro zuviel zu verdienen. Nach Abzug der Kita-Gebühren verbleiben monatlich statt 1.972 Euro nur noch 156 Euro weniger, nämlich 1.816 Euro verfügbares Einkommen übrig.
Vergleichsrechnung | Über Schwelle | Unter Schwelle | Delta |
Bruttogehalt | 3.036 | 3.035 | 1 |
Nettogehalt (ab Steuer, Sozialversicherung) | 2.076 | 2.076 | 0 |
Kita-Gebühr U3 vormittags | 260 | 104 | 156 |
Anteil Kita-Gebühr an Nettoeinkommen | 12,5% | 5,0% | 7,5% |
Verfügbares Einkommen nach Kita-Gebühr | 1.816 | 1.972 | -156 |
Es wird in der Politik - vor allem in der Bundespolitik - von Lohnabstandsgeboten gesprochen. Davon, dass sich Arbeit lohnen muss. Wir hätten mit unserer Kita-Gebührensatzung die Chance gehabt, unseren Teil dazu beizutragen. Zwar wurde in Aussicht gestellt, die Gebührensatzung im Nachgang nochmals zu ändern. Ob das jedoch in kurzem Abstand eine gute Idee ist, ist zu bezweifeln.
Zu unserem Antrag vom 16.11. mit Redemanuskript von Wolfgang Seifried hier …
4. Resolution zum hessischen Ladenschlussgesetz – Biegung der Wahrheit durch die CDU-Kandidatin
Einstimmig angenommen wurde die gemeinsame Resolution verschiedener Standort-Kommunen von teo-Läden zur Öffnungsmöglichkeit der Läden an Sonntagen. Peter Zittier bat in diesem Zusammenhang die Bürgermeisterkandidatin, auch in Wahlkampfzeiten bei der Wahrheit zu bleiben. Sie hatte in Facebook behauptet, die Änderung des Gesetzes sei in der hessischen Landesregierung mit den Grünen nicht umsetzbar gewesen, im schwarz-roten Koalitionsvertrag stünde es nun drin. Der CDU-Landtagsabgeordnete Heiko Kasseckert hatte in der Presse dagegen ehrlich eingeräumt, „dass die Bedenken nicht auf grüner Seite waren“. Unsere Nachforschung in der Grünen Landtagsfraktion ergab, dass Herr Kasseckert Recht hatte. Entlarvend für die Bürgermeisterkandidatin, die sich in ihrem Flyer selbst mit dem Slogan darstellt: „Die CDU ist meine politische Heimat – Überparteilichkeit meine professionelle Haltung.“
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