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06.06.24 –
Schönecks Grüne wollen, dass die Gemeindepolitik gegenüber der Fa. Hetzner selbstbewusster auftritt und fordern in einem Änderungsantrag, die Flächeninanspruchnahme für ein Rechenzentrum auf acht Hektar zu beschränken. Dies ist beispielsweise wegen des Überschwemmungsschutzes notwendig und durch mehrgeschossige Bauweise auch leicht möglich.
Die seit über drei Jahren laufenden Planungen für ein Rechenzentrum in Schöneck stecken fest. Weil für das Vorhaben der Firma Hetzner 13 statt der im regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) bereits genehmigten 8 Hektar gewünscht werden, müsste ein aufwändiges Zielabweichungsverfahren eingeleitet werden. Um dieses zu umgehen legt der Schönecker Gemeindevorstand nun der Gemeindevertretung einen geänderten Aufstellungsbeschluss vor, der den Flächenverbrauch auf ca. 10,5 Hektar beschränkt und damit ‚nur‘ 2,5 Hektar mehr als im RegFNP vorgesehen. Denn erst ab 3 Hektar Abweichung wäre nach aktueller Rechtsprechung ein Zielabweichungsverfahren nötig.
Verzicht auf Flachbauten spart wenigstens die Hälfte der Fläche
Schönecks Grüne glauben nicht, dass damit die verfahrene Situation gelöst werden könnte. Vielmehr fordern sie, das Gewerbegebiet auf die vorgesehenen 8 Hektar zu beschränken. Damit würde die Gemeinde wieder Herrin des Verfahrens. „Der einzige Grund, warum nach wie vor mehr als 8 Hektar vorgesehen sind, ist, dass der Rechenzentrumsbetreiber Hetzner dort Flachbauten errichten möchte. Würde die Firma Hetzner - wie wohl alle anderen RZ-Betreiber - mehrgeschossig bauen, könnte wenigstens die Hälfte der Fläche eingespart werden“, erläutert Fraktionsvize Rüdiger Klaas.
Überschwemmungsrisiko auch in Schöneck
Fraktionschef Wolfgang Seifried ergänzt: „Wir sollten nicht weiter versuchen, die vermeintlich lästige Bürokratie zu umgehen. Denn die Verfahren setzen sinnvolle Regelungen des Baugesetzbuchs um, die einen sparsamen Umgang mit dem Boden fordern. Warum das unter anderem notwendig ist, sehen wir in diesen Tagen bei den Überschwemmungen in Süddeutschland. In Schöneck haben wir einfache Möglichkeiten, weniger Fläche zu versiegeln und sollten diese daher auch nutzen.“
Rechtsstreitigkeiten vermeiden
Darüber hinaus fordern die Grünen, die Nutzung der Abwärme verbindlich zu regeln und weitere wesentliche Einwendungen aus der ersten Offenlage des Bebauungsplans bereits zu berücksichtigen. Damit könnten etwaige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Die Einwendungen betreffen beispielsweise die Stromversorgung, den Grundwasserschutz sowie den Natur- und Artenschutz. „Wir Kommunalpolitiker*innen haben in den vergangenen drei Jahren sehr viel über Rechenzentren gelernt. Vor allem sollten wir gelernt haben, dass wir in einer exzellenten Verhandlungsposition sind, weil RZ-Flächen im Rhein-Main-Gebiet weiter stark nachgefragt werden und unser Schönecker Plan-Gewerbegebiet nicht nur für Rechenzentren eine sehr gute Lage aufweist. Insofern sollten wir das aktuelle Hindernis als Chance begreifen. Sollte die Fa. Hetzner sich in wesentlichen Punkten weiter unnachgiebig zeigen, dann sollten wir den Bebauungsplan in dieser Form nicht zustande kommen lassen und das Gewerbegebiet anderweitig entwickeln“, so Seifried und Klaas abschließend.
Über das weitere Vorgehen soll in der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.06. verhandelt werden.
Hintergrundinformationen:
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