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17.11.21 –
Nachdem der erste Anlauf im Jahr 2019 noch ohne Beratung abgelehnt worden war, hatten wir nun die erste Hürde genommen: Unser Antrag wurde im Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz besprochen. Dort brachten CDU, SPD und FWG einen Ersetzungsantrag ein. Dieser umfasste neben dem Klimaschutz weitere Aspekte - wie von uns ausdrücklich gewünscht.
Jedoch wurde dieser Leitlinien-Antrag mit Vokabeln wie „möglichst“, „hinwirken“ und „grundsätzlich“ zur Wirkungslosigkeit verwässert. In einem weiteren Änderungsantrag griffen wir deshalb sinnvolle CDU/SPD/FWG-Ideen (Ausbildungsplätze, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Nahwärmenutzung) auf und konkretisierten sie mit Fördermaßnahmen in Form von Preisnachlässen auf den Grundstückspreis. Weiter bestanden wir auf der zumutbaren Pflicht zur Sonnenenergienutzung auf den Dächern der neu versiegelten Fläche.
Lediglich die WAS befürwortete unsere Vorschläge. In getrennten Abstimmungen lehnten jedoch die Antragsteller sowohl die freiwilligen Fördermaßnahmen als auch die Verpflichtung ab: Sie wollen nur reden, für das Handeln fühlen sie sich nicht zuständig. Knicken, lochen, abheften!
Unsere Anträge, Hintergrundinformationen und was sonst noch geschah:
- Sitzungsunterlagen mit allen Anträgen und Änderungsanträgen (Homepage der Gemeinde) hier …
Zum Tagesordnungspunkt „Klimaschutz im Gewerbegebiet“:
- Unser im März 2019 abgelehnte Antrag mit Kontext
- Unser Antrag aus dem Mai 2021 hier …
- Sitzungsunterlagen mit Ersetzungsantrag von CDU/SPD/FWG (Homepage der Gemeinde) hier …
- Unser neuerlicher Änderungsantrag mit konkreten Handlungsvorschlägen für einige der CDU/SPD/FWG-Ideen hier … Übrigens: Die Förderprogramme könnte man für die Gemeinde sogar aufwandsneutral gestalten, wenn man auf den kalkulatorischen Zielverkaufspreis vorher die 5 € Maximalförderung aufschlagen würde. Die Investor*innen könnten sich dagegen von den wünschenswerten Zielen mit 5 € „freikaufen“. Und vor dem Beginn ihrer Kooperation mit der CDU war zumindest die SPD für solche Maßnahmen noch zu haben. Im Baugebiet „Auf dem Wald“ in Büdesheim wurden zum Beispiel Preisnachlässe für energieeffizientes Bauen oder einkommensschwache Familien gewährt.
Gut entwickelt sich dagegen die Diskussion um die von der Verwaltung vorgelegte Vorgartensatzung, mit der vor allem die immer weiter um sich greifenden Steingärten verhindert werden sollen. Angesichts der nicht mehr abwendbaren Erderwärmung brauchen wir innerorts jede mögliche Versickerungsfläche für Starkregen. Und Verschattung, um die sommerliche Erhitzung erträglich zu erhalten. Viele Punkte aus unserem Änderungsantrag wurden aufgenommen. Verwunderlich ist nur, warum man in ein und derselben Sitzung sich trefflich über verpflichtende Vorgaben für Zaunhöhen austauschen kann, aber im Gewerbegebiet jegliche Pflicht (oder Förderung) für Teufelswerk hält und kategorisch ausschließt …
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