27.10.26 –
In einer Ausschusssitzung am 26.10.2026 wurde der Status zur Umsetzungsplanung der zweiten Tranche aus dem Radverkehrskonzept vorgestellt, die bereits im Dezember 2023 beschlossen worden war. Darunter sind pragmatische Lösungen, aber auch viele Kürzungen und Blockaden. Insbesondere die Büdesheimer Hauptstraße bleibt deshalb ein gefährliches Pflaster für Radfahrende.
Gute Lösungen wurden gefunden für die Überleitung des Radwegs zwischen Kilianstädten und Oberdorfelden auf die Straße vor dem Bahnübergang am Ortseingang von Oberdorfelden. Auch auf der Kilianstädter Seite soll die Überleitung auf die Straße verbessert und die Situation an der Abzweigung in die Büdesheimer Straße durch klare Markierungen entschärft werden.
Halbherzig erscheinen dagegen die Lösungen im Bereich der Uferstraße. Der straßenbegleitende Radweg bleibt holprig, bei der Überführung auf die Straße in Büdesheim fehlt eine klare Linienführung, weil auf eine Mittelinsel oder wenigstens Markierungen auf der Fahrbahn verzichtet wird. Sinnvoll erscheint dagegen die Überleitung auf der Kilianstädter Seite, wo Radfahrende von Kilianstädten kommend künftig entweder den Zebrastreifen nutzen können oder – je nach Verkehrslage – zwischen Zebrastreifen und Aldi auf den Radweg wechseln können. Ein Schutzstreifen sorgt hier für eine klare Markierung. Auf eine solche wird bedauerlicherweise wiederum beim Abzweig in den Roten Weg verzichtet.
Größtes Ärgernis aber ist, dass auf eine Erhöhung der Sicherheit im Bereich der Büdesheimer Hauptstraße komplett verzichtet wird. Aus Platzmangel sind hier keine baulichen Abtrennungen oder die Anordnung verbindlicher Radfahr- oder Schutzstreifen möglich. Daher hatte das von der Gemeinde Schöneck mit einem Radverkehrskonzept beauftragte Fachplanungsbüro an dieser und weiteren Stellen im Gemeindegebiet vorgeschlagen, auf den Fahrbahnen Piktogrammketten aufzubringen. Diese haben zwar keine verkehrsrechtliche Bindung, stellen jedoch klar, dass Radfahrende die Fahrbahn gleichberechtigt nutzen können. Sie erhöhen damit die Sicherheit, vermeiden das Ausweichen auf den Bürgersteig oder - bei einer Markierung mit ausreichendem Abstand zu seitlichen Parkplätzen - sogenannte „Dooring-Unfälle“, bei denen Radfahrende gegen plötzlich geöffnete Fahrertüren prallen. In Fachkreisen ist die Wirksamkeit unumstritten, weshalb die Lösung bereits 2017 mit dem unter der Schirmherrschaft des Bundesverkehrsministeriums vergebenen „Deutschen Fahrradpreis“ ausgezeichnet wurde. Auch im Radverkehrskonzept des Main-Kinzig-Kreises wurden die Markierungen deshalb als förderfähige Maßnahme aufgenommen.
Fachexpertise und gute Beispiele werden ignoriert
Umso ärgerlicher ist, dass laut Ausschuss-Vorlage seitens der jeweils für die Anordnung zuständigen Straßenverkehrsbehörden „im Gemeindegebiet von einer generellen und flächendeckenden Einführung von folgenden Maßnahmen abgesehen wird: - sogenannte Sharrows bzw. Fahrradpiktogrammketten, …, - rote Fahrbahnbeschichtungen für den Radverkehr“. Eine so unterstellte flächendeckende Einführung hat aber auch niemals jemand vorgeschlagen. Vielmehr hat das Planungsbüro für mit Fachexpertise ausgewählte Straßenzüge punktuell Vorschläge gemacht, eben auch für die Hauptstraße in Büdesheim. Für diese müssten sich die Verantwortlichen in den Verkehrsbehörden die Frage stellen, ob sie dort beispielsweise ihre 10-jährigen Kinder oder Enkel mit dem Fahrrad zum Bäcker fahren lassen würden.
Wie positiv sich ambitionierte Fahrradpolitik auswirkt, kann man dagegen in Frankfurt seit einigen Jahren beobachten. Auch in einer Großstadt fehlt naturgemäß Platz für bauliche Abtrennungen von Radwegen, so dass man sich vielfach mit rot markierten Radfahrstreifen behilft. Dies führt zu klaren Wegführungen und Sichtbarkeit. Der Lohn: Im deutschlandweiten Fahrradklimatest des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) belegt Frankfurt unter den Großstädten inzwischen Platz 1.
Kein politischer Rückenwind aus Schöneck
Für verkehrsrechtliche Anordnung wie Markierungen oder Schilder liegt die alleinige Entscheidungskompetenz bei den Verkehrsbehörden, die aus unserer Sicht die Herausforderungen für den Radverkehr jedoch noch nicht ausreichend im Blick haben und den Nutzen von Maßnahmen auch für den Autoverkehr nicht anerkennen. Denn eine sichere Fahrrad-Infrastruktur lädt zum Umstieg auf das Fahrrad ein, reduziert dadurch den Autoverkehr und schafft somit Platz für die Autofahrenden, die auf das Auto angewiesen sind. Aber natürlich könnte eine politische Vertretung jederzeit Bitten an die Behörden richten. Schade daher, dass sich im Ausschuss nur drei von neun Vertreter*innen unserem folgenden Antragsvorschlag anschlossen: „Der BUVEK-Ausschuss bittet die Bürgermeisterin darum, sich erneut für Piktogrammketten auf der Hauptstraße zwischen Ortseingang von Heldenbergen und Uferstraße einzusetzen.“ Schade, weil dann natürlich die Mitarbeitenden in den Verkehrsbehörden meinen, dass ja alles gut ist …
Schleppende Umsetzung
Auch das Schönecker Umsetzungstempo lässt zu wünschen übrig: Im August 2018 stellten wir den Antrag, ein Radverkehrskonzept zu erstellen. Im Februar 2022 wurde dieses verabschiedet, und die Umsetzung der jetzt in Rede stehenden Auszüge wurden im Dezember 2023 beschlossen. Jetzt schreiben wir Oktober 2026. Von 53 beschlossenen Einzelmaßnahmen sollen nur 3 vollständig, 13 teilweise umgesetzt werden, 37 Maßnahmen entfallen. Das kann nach drei Jahren nicht der Anspruch sein für politische Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse und ist gewiss keine Werbung für die Demokratie.
Insofern wurde sicherlich etwas erreicht, das Glas erscheint aber weniger als halb voll.
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