16.12.22 –
Großen Unmut gab es im Juni unter den Gästen, als in einer Ausschusssitzung zum Rechenzentrum mit der in Schöneck lange bewährten Tradition gebrochen wurde, Bürger*innen Rederecht zu gewähren. Tatsächlich steht diese Regelung in der aktuellen Geschäftsordnung der Gemeindevertretung im Widerspruch zu den Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung. Im Rahmen einer Revision der Schönecker Geschäftsordnung sollte diese Klausel daher ersatzlos gestrichen werden. Das finden wir keine gute Idee, weshalb wir uns bei anderen Kommunen umgeschaut haben, wie die Bürgerbeteiligung dort rechtskonform gehandhabt wird. Ergebnis: In einigen Kommunen, wie zum Beispiel Frankfurt, können sich Bürger vor Eintritt in die Tagesordnung zu den Tagesordnungspunkten äußern. Das haben wir nun auch für die Schönecker Geschäftsordnung vorgeschlagen und sind froh, dass die Revision der Geschäftsordnung zur nochmaligen Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss zurücküberwiesen wurde. Zur Akzeptanz von Politik sollte dieses niedrigschwellige Angebot zur Mitsprache nicht leichtfertig gestrichen werden.
Hintergrundinformationen und was sonst noch geschah:
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